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Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag

Stand: 8. April 2026

Die unterschriftsreife Fassung dieses Dokuments steht als PDF unter /legal/dpa.pdf zum Download bereit — versionsgleich mit dieser Inline-Darstellung (Version 2026-04-08).

Vor Launch von Anwalt prüfen lassen (Q-OPEN-39): Vor Launch muss die Kanzlei (Q-OPEN-39) den finalen Wortlaut freigeben. Ein Versions-Bump ist ein bewusster Schritt durch den Operator (siehe src/server/legal/versions.ts).

Präambel

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (im Folgenden „AVV") ergänzt den Hauptvertrag zwischen v9Labs GmbH (im Folgenden „Auftragsverarbeiter") und dem Auftraggeber (im Folgenden „Verantwortlicher") über die Nutzung der KI-Use-Case-Workshop- Plattform und konkretisiert die Verpflichtungen aus Art. 28 DSGVO.

1. Gegenstand und Dauer

Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung der Plattform. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die im Folgenden beschriebenen personenbezogenen Daten ausschließlich, um die Workshop- Funktionalität bereitzustellen. Der AVV läuft so lange, wie ein aktiver Hauptvertrag zwischen den Parteien besteht.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Verarbeitung von E-Mail-Adressen zur Versendung von Einladungs- und Login-Links sowie Verarbeitung der von den Teilnehmern eingegebenen Workshop-Antworten zum Zweck der Erstellung einer aggregierten Auswertung. Die Inferenz erfolgt über Amazon Bedrock in der Region Frankfurt (eu-central-1).

3. Art der personenbezogenen Daten

E-Mail-Adressen, Workshop-Inhalte (Textantworten), abgeleitete Teilnehmer-Dokumente, IP-Adressen und User-Agents im Rahmen der Sicherheit. Es werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO verarbeitet.

4. Kategorien betroffener Personen

Mitarbeitende des Verantwortlichen, die zu einem Workshop eingeladen werden, sowie der bestellende Manager.

5. Subunternehmer

Der Verantwortliche stimmt der Einbindung der unter /legal/processors aufgeführten Subunternehmer zu. Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail angekündigt; ein Widerspruchsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Technisch-organisatorische Maßnahmen

v9Labs setzt insbesondere folgende Maßnahmen um:

  • TLS 1.3 mit HSTS-Preload für alle Endpunkte.
  • Zugriff auf den Server ausschließlich über SSH mit Public-Key- Authentifizierung; kein Passwort-Login.
  • Tägliche, AES-verschlüsselte restic-Backups in eine zweite Hetzner-Region.
  • Audit-Logs für alle privacy-relevanten Aktionen mit 90-Tage- Aufbewahrung.
  • Strikte Trennung zwischen Manager-Sicht und Teilnehmer-Inhalten: keine Admin-Override.

7. Drittlandtransfer

Die Verarbeitung findet vollständig in der Europäischen Union statt. Ein Transfer in die USA findet im Rahmen der KI-Inferenz nicht statt; Cross-Region-Inferenz ist explizit deaktiviert. Stripe als Subunternehmer wickelt einzelne operative Vorgänge in den USA unter Standardvertragsklauseln ab.

8. Löschung und Rückgabe

Workshop-Inhalte werden 90 Tage nach Ende des Teilnahme-Fensters automatisch gelöscht. Auf Anweisung des Verantwortlichen erfolgt eine sofortige Löschung. Eine Rückgabe der Inhalte kann auf Anforderung als JSON-Export erfolgen.

9. Kontrollrechte

Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen zu kontrollieren. v9Labs stellt die notwendigen Informationen zur Verfügung und ermöglicht angekündigte Audits zu üblichen Geschäftszeiten.